Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände und der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
Die freien Wohlfahrtsverbände (LAG) und die Kommunalen Landesverbänden (KLV) fordern mit Blick auf die erste Lesung eines Gesetzentwurfes zum Kita-Gesetz am 22. November im Landtag, dass das Land sein Versprechen einhält, bei der Kita-Reform bestehende Lücken im Finanzierungssystem zum 1. Januar 2025 zu schließen und sich damit fair an den tatsächlichen Kosten der Kitas zu beteiligen.
„Bei der Kita-Reform hat das Land versprochen, bestehende Lücken im Finanzierungssystem zum 1. Januar 2025 zu schließen und sich damit fair an den tatsächlichen Kosten der Kitas zu beteiligen. Die Kommunen und die Einrichtungsträger fordern, dass dieses Versprechen eingehalten wird“, sagten Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages für die kommunalen Landesverbände und Anette Langner, Vorsitzende der LandesArbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände mit Blick auf die erste Lesung eines Gesetzentwurfes zum Kita-Gesetz am 22. November im Landtag.
Die von der Landesregierung geplante Verlängerung des Übergangszeitraums um ein Jahr und damit eine Verschiebung der Umsetzung der Evaluationsergebnisse auf das Jahr 2026 sei eine schlechte Nachricht für die Kommunen und die Kitas, so Bülow und Langer weiter. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass bei der Kita-Reform bestimmte Kosten der Kitas nicht realistisch berücksichtigt wurden und sich das Land mit seinem Anteil nicht an den realen Kosten beteiligt. Daher seien die Evaluation und eine Schließung dieser Finanzierungslücken zum 1. Januar 2025 vom Land versprochen und im Kita-Gesetz verankert worden. Dies wolle die Landesregierung nun mit einem Gesetz auf das Jahr 2026 verschieben und damit die Kommunen mit diesen Kosten weiterhin alleine lassen.
„Die Verschiebung der Umsetzung der Evaluationsergebnisse auf 2026 werde die Finanzierung der Kitas für die Kommunen weiter erschweren und bei den Trägern erhebliche Verunsicherung erzeugen. Kommunen und Träger brauchen jedoch Planungssicherheit und eine faire Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Kosten der Kitas. Nur so können die Betreuungsangebote gesichert und der notwendige weitere Ausbau der Kinderbetreuung geleistet werden“, betonten die kommunalen Landesverbände und die Wohlfahrtsverbände. Bülow und Langner abschließend:
„Die Landesregierung sollte das Vorhaben zurückziehen, wir hoffen, dass der Landtag dieses Gesetz nicht beschließt. Zumal die Gesetzbegründung irreführend ist. Einvernehmen zum Gesetzesgegenstand hat es im Fachgremium nie gegeben. Wenn das Land seinen Anteil an den Kita-Kosten nicht leisten kann oder will, muss es auch die Verantwortung für die Folgen übernehmen und regeln, welche Standards in den Kitas nicht mehr gelten sollen“.