Die Jamaika-Koalition hat heute das erste Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Es regelt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und stellt damit die Weichen für die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.
„Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, hatten das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet, um die Beteiligung von Menschen mit Behinderung zu stärken und Teilhabe in allen Lebensbereichen sowie Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen in allen Regionen des Landes zu gewährleisten. Die Ausgestaltung von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen hat Einfluss auf die individuelle Lebensqualität der Leitungsberechtigten“, unterstrich Heiko Naß als Vorsitzender der LAG-FW heute den Grundanspruch an das neue Gesetz. Die Empfehlungen des Landes an die Kreise reichen nicht aus, um künftig bedarfsdeckende Angebotsstrukturen und gleiche Lebensbedingungen zu gewährleisten. „Hier hätten wir uns deutlich mehr mutigen Gestaltungswillen der Landesregierung gewünscht“, so Heiko Naß.
Als positiv wertete der Vorstand der LAG-FW, dass die Abgeordneten des Landtags viele Gespräche geführt und die Kritik der Menschen mit Behinderung und der Verbände erst genommen haben. Die Nachbesserungen sind Schritte in die richtige Richtung. Menschen mit Behinderungen müssen zu Fragen, die sie direkt betreffen, nehmen können. Daher sind Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und die Vertretungen der Leistungserbringer sowohl bei der Steuerung als auch bei der Umsetzung umfassend und verbindlich zu beteiligen. Ob die Formulierungen im Gesetz dafür ausreichend sind, stellen Naß und Selck indes in Frage.
Das Land Schleswig-Holstein wird mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz gemeinsam mit den Kreisen und Kreisen Städten zuständig für die Eingliederungshilfe.
Michael Selck: „Wir vermuteten darin die große Chance, endlich einheitliche Bedingungen in ganz Schleswig-Holstein zu schaffen und dem Prinzip „Leistung nach Postleitzahl“ ein Ende zu setzen. Der Wohnort eines Menschen darf nicht über den Umfang und die Bewilligung von Teilhabeleistungen entscheiden. Leider wurde diese große Chance nicht umfänglich genutzt. Das Land bleibt bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung an dieser Stelle zu konservativ.“
V.i.S.d.P.
Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
Schleswig-Holstein e. V.
Heiko Naß Vorsitzender Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. Falckstraße 9 24103 Kiel Tel.: 0431 – 33 60 75 E-Mail: lag.freie-wohlfahrt-sh@t-online.de |
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