Gliederung

1. Vorwort
2. Grundlagen und Anspruch sozialer Arbeit
3. Gesellschaftliche Veränderung durch Migrationsprozesse
4. Zielgruppen der Migrationsberatung und deren Lebenslagen
5. Rahmenbedingungen
6. Aufgaben und Ziele der Migrationsberatung
7. Methodischer Ansatz der Migrationsberatung
8. Stellenwert der Migrationsberatung in der sozialen Regelversorgung
9. Qualitätsstandards in der Migrationsberatung
10. Forderungen für MBSH 4.0.
Landes-Arbeitsgemeinschaft
der freien Wohlfahrtsverbände
Schleswig-Holstein e.V.

 

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1. VORWORT
Eine neue Sprache, ein neues Land und eine neue Gesellschaft: In den ersten Wochen und Monaten ist vieles fremd für Menschen, die ihre
Heimat verlassen haben und in Deutschland ankommen. Umso wichtiger ist die Unterstützung von Geflüchteten und neu Eingewanderten
bei ihrer Ankunft durch eine professionelle und bedarfsorientierte Migrationsberatung. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre
Mitgliedsorganisationen haben in Schleswig-Holstein seit über 60 Jahren Erfahrungen in der sozialen Beratung von und mit Eingewanderten und
Geflüchteten. Die Migrationsberatung der Verbände umfasst die Erwachsenenberatung MBE, Jugendmigrationsdienste JMD, Flüchtlingsberatung
sowie Migrationsberatung SH, die von Bund, Land und Kommunen gefördert und unter Einsatz erheblicher Eigenmittel von den Verbänden
umgesetzt werden.
Unsere Arbeit haben wir dabei kontinuierlich und qualifiziert weiterentwickelt. So bildeten die letzten drei Konzepte zur Migrationssozialarbeit der
Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein (LAG) aus den Jahren 1993, 1997, 2014 eine wichtige Grundlage
für die Entwicklung entsprechender Vorgehensweisen auf Landesebene. Die aktuelle Richtlinie für die Migrationsberatung des Ministeriums für
Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) in seiner Fassung von 2020 geht darauf zurück.
Die Wohlfahrtsverbände als freie Träger tragen zum Funktionieren des Systems der Daseinsvorsorge für alle Bürger*innen bei, da sie als
einzige Akteure in allen sozialen Bereichen aktiv sind. Durch die Vielfalt der sozialen Einrichtungen und Dienste der Wohlfahrtsverbände ist
die Migrationsberatung als Bestandteil eines Systems sozialer Dienstleistungen in den lokalen Kontext Schleswig-Holsteinischer Kreise und
Kommunen eingebettet.
Jetzt möchten wir mit dem zukunftsweisenden Konzept MBSH 4.0 der LAGFW zur Diskussion über ein aktualisiertes Rahmenkonzept 2021
beitragen.
MBSH 4.0 konkretisiert die Bedarfe sozialer Arbeit mit Eingewanderten und Geflüchteten und nimmt Bezug auf eine sich permanent dynamisch
entwickelnde Einwanderungsgesellschaft, wie es die Bundesrepublik Deutschland ist. Dabei berücksichtigt es aktuelle Erfahrungen der
Beratungsarbeit unter Pandemiebedingungen und der Entwicklung digitaler Beratungsangebote für die verschiedenen Zielgruppen.
Wir hoffen, mit dem Konzept MBSH 4.0 einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung der Beratungsstruktur für
Eingewanderte und Geflüchtete in Schleswig-Holstein zu leisten und wünschen uns anregende Diskussionen mit den politisch Verantwortlichen
aller föderalen Ebenen.
Michael Selck
Vorsitzender
Kiel, im Mai 2021

 

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2. GRUNDLAGEN UND ANSPRUCH
SOZIALER ARBEIT
Die Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein
nehmen für die Menschen, die ihre Dienste
benötigen, die anwaltschaftliche Vertretung wahr.
Ziel ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen,
ihre eigenen Interessen und ihre gesellschaftliche
Teilhabe wahrzunehmen.
Die soziale Arbeit der Wohlfahrtsverbände folgt den Grundlagen:
• Beratung und Begleitung
• Partizipation und Interessenvertretung
• Empowerment und Selbstermächtigung
• Vernetzung und Kooperation
• Solidarität und Chancengleichheit
• Toleranz und Antidiskriminierung
• Verantwortung und Verlässlichkeit

Wir folgen den wissenschaftlichen Grundlagen
der Deutschen Gesellschaft für Beratung:
• Vertrauensverhältnis und Beratungsbeziehung
• Werte- und Zielorientierung
• Beratungs- und Expertenwissen
• Qualitätssicherung und Evaluation

 

3. GESELLSCHAFTLICHE VERÄNDERUNG
DURCH MIGRATIONSPROZESSE
Die über 60-jährige Einwanderungsgeschichte in Deutschland hat dazu geführt,
dass mittlerweile ca. 22 % der Bevölkerung in Deutschland Eingewanderte und
Geflüchtete sind. Gründe für Migrationsbewegungen sind vielfältig: Neben Arbeitsmigration,
Familiennachzug, Einwanderung von Spätaussiedler*innen und jüdischen
Migrant*innen sind Flucht und Vertreibung sowie humanitäre Aufnahmeprogramme
maßgebliche Gründe für Migration nach Deutschland.
Laut der UNO-Flüchtlingshilfe befinden sich derzeit (2021) weltweit fast 82 Millionen
Menschen auf der Flucht. Politische und klimatische Krisen sowie gesellschaftliche
Veränderungen wie Globalisierung, Digitalisierung und höhere Mobilität werden auch
in Zukunft zu nennenswerten Migrationsbewegungen führen. Auch Freizügigkeit
innerhalb
der EU ermöglicht Wanderungsbewegungen von EU-Arbeitnehmer*innen
sowie Drittstaatsangehörigen.
Der gesellschaftliche Stellenwert von Einwanderung/
Flucht und die Gestaltung der
Einwanderungsgesellschaft sind bei politisch
Verantwortlichen
präsent. Im Zusammenhang
mit dem demografischen Wandel in Deutschland
hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass
Einwanderung der alternden Gesellschaft nutzt.
Einwanderung kann nach Einschätzung des
Sachverständigenrates deutscher Stiftungen
für Integration und Migration (SVR) den Fachkräftemangel
abfedern.
Besonders in Krisensituationen, wie der
Corona-Pandemie, wird deutlich, dass die
„Interkulturelle Öffnung“ von Regeldiensten
nach wie vor nicht zufriedenstellend umgesetzt
ist. Dadurch werden marginalisierte
Bevölkerungsgruppen
zusätzlich stigmatisiert
und ausgegrenzt. Krisen
verschärfen soziale
Ungleichheiten. Umso entscheidender
ist es,
Strukturen zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe beizubehalten, zu schaffen und
weiter auszubauen.
Dennoch fehlt vielerorts ein abgestimmtes
Konzept
der föderalen Ebenen und der Zivilgesellschaft
für eine durchgängige, zielgerichtete
und strukturierte Einwanderungspolitik.

 

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4. ZIELGRUPPEN DER MIGRATIONSBERATUNG
UND DEREN LEBENSLAGEN
Aktuell beraten wir folgende Zielgruppen:
• Inner- und außereuropäische Eingewanderte – Arbeitsuchende, Fachkräfte
und Saisonarbeitnehmer*innen
• Marginalisierte und diskriminierte Bevölkerungsgruppen wie z.B. Roma aus
EU-Drittstaaten
• Geflüchtete, Asylsuchende und Geduldete
• Personen im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen
• Angehörige, die im Rahmen von Familiennachzug einreisen
Die Lebenslagen unserer Klient*innen sind sehr heterogen und werden vor
allem durch Faktoren wie Aufenthaltsdauer bzw. –Status, Bildungshintergrund,
Familienstruktur oder Einkommen beeinflusst.
Sie sind geprägt von:
• Mehrfachdiskriminierung und Alltagsrassismus
• Migrationsstress als Folge des Migrationsund
Integrationsprozesses und der
aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen
• Zugangsbarrieren und Orientierungsfragen in
unterschiedlichen Lebensphasen
• Sprachbarrieren
• traumatisierende (Gewalt-) Erfahrungen
• Sozioökonomischer und gesellschaftlicher
Benachteiligung
• Armutsrisiko
• prekären Wohnverhältnissen

 

5. RAHMENBEDINGUNGEN
DER MIGRATIONSBERATUNG
Die Migrationsberatung unterliegt ständig gesellschaftspolitischen und rechtlichen Veränderungen und stellt daher hohe Anforderungen an
Fachkräfte und Träger.
Dies erfordert eine Willkommens- und Anerkennungskultur, die die Gestaltung von Aufnahmebedingungen von Einwandernden und
Flüchtenden zum Ziel hat.
Dazu gehören:
• Anerkennung von Vielfalt und demokratischen Werten
• Toleranz und Achtung gegenüber Menschen mit anderen kulturellen, religiösen und sozialen Hintergründen
• Wertschätzung der Leistungen der Eingewanderten und Geflüchteten
• Partizipation in allen Lebensbereichen
Eine entsprechende Struktur, in deren Rahmen sich Willkommens- und Anerkennungskultur verwirklichen kann, ist unabdingbar. Es liegt in
der Verantwortung der Kommunen, des Bundes, des Landes und der Zivilgesellschaft, diese zu gestalten. Die Migrationsberatung ist dabei
ein unverzichtbarer Baustein im gesamten System der Organisatio n von Aufnahme- und Integrationsprozessen.
In der bisherigen Geschichte der Einwanderung galt Integration immer als Bringschuld der Eingewanderten. Misserfolge konnten so als
individuelles Versagen der Eingewanderten selbst gekennzeichnet werden. In einer inklusiv organisierten Einwanderungsgesellschaft
liegt die Verantwortung für die Umsetzung in erster Linie bei den Institutionen und nicht bei den Individuen.

 

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6. AUFGABEN UND ZIELE
DER MIGRATIONSBERATUNG
Aufgaben der Migrationsberatung:
• Einzelfall- und Gruppenberatung zeitnah nach
der Einreise
• gezielte Einleitung, Steuerung und Begleitung
von Integrationsmaßnahmen
• Netzwerkarbeit
• Sozialraumorientierung
• Mitwirkung bei der Umsetzung kommunaler
Integrationskonzepte
• Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung
von Regeldiensten
• Antidiskriminierungs-, Antirassismus- und
Antisemitismus-Arbeit
• Initiierung von Integrationsspezifischen Projekten
Relevante Partner*innen in der Kooperations- und Netzwerkarbeit sind:
• Ausländer- und Zuwanderungsbehörden
• SGB II – Leistungsträger, Agenturen für Arbeit
• Integrationskursträger, Bildungsträger
• Anerkennungsstellen zur Anerkennung schulischer und beruflicher
Qualifikation bzw. Abschlüsse
• (Berufliche) Schulen, Kindertageseinrichtungen
• Jugend- und Sozialämter, Jugendhilfeträger
• Organisationen von Eingewanderten und Geflüchteten
• Ehrenamt und Zivilgesellschaft
• Kammern und Berufsverbände
• Weitere Fachberatungsstellen
Die Migrationsberatung ist ein eigener Fachdienst
mit einer spezifischen Ausrichtung, der die wichtige
Brückenfunktion zwischen Einwandernden
und Geflüchteten und der Aufnahmegesellschaft
darstellt.
Migrationsberatung hat zentrale Informations-,
Beratungs- und Orientierungsaufgaben und bildet
eine wichtige Schnittstelle zu anderen sozialen
Diensten und Einrichtungen.
Viele dieser Dienste befinden sich in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden und sind als Bestandteile des Systems sozialer Dienstleistungen
in den lokalen Kontext eingebettet.

 

7. METHODISCHER ANSATZ
DER MIGRATIONSBERATUNG
Unterschiedliche Lebensformen und Identitäten von Eingewanderten und
Geflüchteten werden als kulturelle und soziale Unterschiede respektiert und
anerkannt. Das setzt voraus, dass Berater*innen eigene Kulturstandards
identifizieren und ihre eigene kulturelle Selbstwahrnehmung in der
Beratungssituation berücksichtigen. Dazu gehört, fremdkulturelle Muster
als solche wahrzunehmen ohne sie positiv oder negativ zu bewerten. Die
Beratungsarbeit im Sinne einer interkulturellen Dimension reduziert Problemlagen
nicht auf die kulturellen Unterschiede, sondern auf rechtliche und sozialstrukturelle
Benachteiligungen von Eingewanderten und Geflüchteten.
Die Anwendung des Case-Managements ist eine
bewährte Arbeitsmethode, wenn eine intensive
Beratung und Begleitung über einen längeren
Zeitraum von den Betroffenen gewünscht wird oder
eine multiple Problemkonstellation eine umfangreiche
Beratung erforderlich macht.
Außerdem werden weitere pädagogische Methoden,
wie bspw. (systemische) Einzelfallberatung,
Gruppenberatung,
digitale Beratung und „Beratung
zu Dritt“ (mit Sprachmittlung) angewandt.
Netzwerkarbeit und Kooperationen mit anderen
Akteuren
im Unterstützungssystem sind unverzichtbare
Elemente der Beratungsarbeit. Insbesondere
im Kontext der Einzelfallberatung und -begleitung
ist die Nutzung unterschiedlicher fachspezifischer
Kompetenzen
anderer Dienste und Einrichtungen
zielführend.
Der ganzheitliche Beratungs- und Begleitungsprozess orientiert sich in erster
Linie an den Lebenswirklichkeiten und Bedürfnissen der Ratsuchenden und
nicht an politischen Assimilationsforderungen. Dabei ist das Prinzip des
Empowerments im Sinne aktiver Selbstbefähigung unabdingbar.

 

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8. STELLENWERT DER MIGRATIONSBERATUNG
IN DER SOZIALEN REGELVERSORGUNG
Integration ist ein langfristiger Prozess. Eingewanderten und Geflüchteten soll
eine umfassende, möglichst gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Bereichen ermöglicht werden. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat zur
sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Eingewanderten und Geflüchteten muss eine
gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht und gleichzeitig
dafür Sorge getragen werden, dass gesellschaftliche
Institutionen und Dienste dementsprechend agieren.
Die Migrationsberatung ist hierbei die erste Anlaufstelle, um den Integrationsprozess zeitnah nach der Einreise strukturiert zu
begleiten. Dabei nimmt sie eine bedeutende Schnittstellenfunktion zu Institutionen der sozialen Regel- und Daseinsversorgung ein.
Durch Vermittlung von und Orientierung im Gesellschaftssystem wird die Partizipation der Zielgruppe entscheidend gefördert.
9. QUALITÄTSSTANDARDS IN DER
MIGRATIONSBERATUNG
Die Migrationsberatung verfügt über ein eigenes fachliches Profil, das insbesondere migrations- und kulturspezifische sowie interkulturelle
Kompetenzen umfasst. Zusätzlich sind altersübergreifende interdisziplinäre Fachkenntnisse erforderlich. Darüber hinaus sind aktuelle
migrations- und sozialrechtliche Kenntnisse notwendig. Durch die sich permanent verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine
laufende Fort- und Weiterbildung unverzichtbar. Die Träger garantieren die Sicherung der Qualität der Dienste sowie deren Weiterentwicklung.
Spezifische fachliche Anforderung an Mitarbeitende in der Migrationsberatung
• Fachliche Qualifikation: vorrangig abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor, Master), Anerkennung von im
Ausland erworbenen Qualifikationen, oder vergleichbarer interkul tureller Studienabschlüsse
• Interkulturelle Kompetenz
• Migrationsspezifische Fach- und Rechtskenntnisse insbesondere über Migrationszusammenhänge und -ursachen, deren individuelle,
rechtliche und strukturelle Konsequenzen
• Relevante Informationen über gesellschaftliche Zusammenhänge in Herkunfts- und Zielregionen von Migration
• Sozialpädagogische Kompetenzen (u.a. Einzelfallarbeit, Familienberatung, Case-Management, Krisenintervention, Gemeinwesen-/
Sozialraumarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, Netzwerkarbeit, Online-Beratung)
• umfassende digitale Kenntnisse
1. die Migrationsberatung in SH muss in eine Regelförderung mit mindestens drei jähriger Laufzeit überführt werden
2. eine auf Dauer angelegte auskömmliche finanzielle dynamische För derung, die Tarifentwicklungen berücksichtigt
3. die Zuwendungsart als Festbetragsfinanzierung
4. die Erhöhung der Zuwendung pro Vollzeitstelle/Jahr auf aktuell 80.000,-€ (Personal- und Sachkos ten)
zzgl. 5.000,-€ (Sprachmittlung)
5. Investitionsmittel für Digitalisierung
6. keinen Eigenmittelanteil der Verbände
7. Abstimmung zwischen den Landes- und Bundesministerien über den Einsatz einheitlicher Evaluationsinstrumente (Controlling)
8. Beteiligung aller föderalen Ebenen an der notwendigen Ausstattung der Migrationsberatung
10. FORDERUNGEN FÜR MBSH 4.0
Die Wohlfahrtsverbände in SH finanzieren seit 50 Jahren die Migrationsberatung
auf allen föderalen Ebenen mit einem wesentlichen und steigenden Eigenanteil,
dieses System hat im 21. Jahrhundert seine Leistungsfähigkeit erreicht. Damit
die Migrationsarbeit auch weiterhin gelingen kann, braucht es ein eindeutiges
politisches Bekenntnis vom Land und den Kommunen.
WIR FORDERN DAHER:
Landes-Arbeitsgemeinschaft
der freien Wohlfahrtsverbände
Schleswig-Holstein e.V.
Falckstraße 9
24103 Kiel
Postfach: 4965
24049 Kiel
Tel. 0431 33 60 75
Tel. 0431 33 60 26
Fax 0431 33 71 30
www.lag-sh.de

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