Die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (LAG) hat sich sehr intensiv und ernsthaft in die vielen Beratungsrunden zum neuen Kita-Gesetz der schleswig-holsteinischen Landesregierung eingebracht und begrüßt dieses ausdrücklich. Dennoch sieht die LAG Nachbesserungsbedarf. Die geplanten Qualitätssteigerungen können lediglich ein Einstieg in die notwendigen und längst überfälligen Verbesserungen sein.
Die große Befürchtung der Wohlfahrtsverbände ist, dass die Qualität in den Einrichtungen nicht so verbessert wird, dass sich das System Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein nachhaltig stabilisiert und eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung in den Einrichtungen sichergestellt werden kann.
„Voraussetzung für ein stabiles Kita-System in Schleswig-Holstein ist, dass die zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich in den Einrichtungen ankommen und die derzeit schon bereit gestellten Mittel von den Kommunen nicht gekürzt werden“, sagt Michael Selck (AWO) als stellvertretender LAG-Vorsitzender.
Wie dies konkret aussähe, verdeutlicht die LAG heute am Beispiel von Leitungsfreistellungen. Dazu legt sie Daten von insgesamt 651 Einrichtungen vor. Das Ergebnis: Bei viergruppigen Einrichtungen ergaben die Berechnungen bei einer Umsetzung der geplanten Standards bei 54% der befragten Einrichtungen deutliche Verschlechterungen gegenüber dem Ist-Zustand. Dies zeigt, dass die geplanten Mittel nicht ausreichen, um das Ziel der Qualitätsverbesserung zu erreichen. In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins wird sich in diesem Bereich der jetzige Qualitätsstandard nicht positiv verändern. „Es muss mehr Geld für die frühkindliche Bildung in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden. Es braucht zwingend verbindliche Zusagen der öffentlichen Hand, damit die Träger nicht das alleinige Risiko tragen müssen“, sagt Markus Potten (VEK), Sprecher des Kita-Aktionsbündnisses. Für die Mitgliedsverbände der LAG, die etwa 75 Prozent aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein repräsentieren, steht die Qualitätsverbesserung im Mittelpunkt aller Diskussionen. Dies betrifft auch die aus Sicht der LAG längst überfälligen Qualitätsverbesserungen im Bereich der Inklusion in Kindertageseinrichtungen.
Ziel muss eine Stärkung des Regelsystems Kita sein, damit eine inklusive Betreuung stattfinden kann. Zusätzliche Leistungen, die dem individuellen Rechtsanspruch entsprechen, sind als zusätzlich zu bewerten.
Insgesamt beurteilt die LAG den Kita-Reform-Prozess als konstruktiv. Es bestehen aber weiterhin offene Fragestellungen, beispielsweise zur Entbürokratisierung oder wie passende Lösungen für den Übergangszeitraum gestaltet werden können.
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Schleswig-Holstein e. V.
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