Michael Saitner und Jörg Bülow sind sich einig: „Wir brauchen ein Umfeld, das den Fokus in den Einrichtungen konzentriert auf Qualität und das Kind legt und den bürokratischen Druck reduziert“. Die pädagogischen Fachkräfte sollen durch bessere Bedingungen wieder ihrem eigentlichen Auftrag nachgehen können – nämlich pädagogisch fachlich für das Kind da sein können.
Allenthalben betont die Landesregierung eine gemeinsame Verantwortung von Land, Kommunen und Einrichtungsträgern, so auch für die frühkindliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen. Die Kommunen und Träger nehmen ihren Teil der Verantwortung ernst. So sei es auch die Grundidee der Kita-Reform und des Standard-Qualitätskosten-Modells (SQKM) gewesen, möglichst alle Kosten in das System zu integrieren und spätestens ab 1.1.2025 so eine gleichmäßige
Beteiligung von Land und Kommunen sicherzustellen. „Wenn das Land die Übergangsfrist nun um ein Jahr auf 2026 verschiebt, scheint das allein fiskalische Gründe zu haben“, kommentiert Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags für die Kommunalen Landesverbände nach einem Spitzengespräch mit Sozialministerin Aminata Touré. „Eine Absenkung der Qualität kann sicher nicht gewollt sein. Daher erwartet das Land offenbar, dass die Standortgemeinden oder die Träger die schon damals bekannten Lücken sowie die im Rahmen des laufenden Evaluationsprozesses bereits erkannten, zusätzlichen Finanzierungsdefizite im SQKM für ein weiteres Jahr allein schließen“. Dies sei angesichts der Lage der kommunalen Haushalte und der absehbar weiter steigenden Anforderungen im Kita-Bereich nicht zu leisten.
„Wir erwarten, dass das Land das Grundprinzip des SQKM nicht infrage stellt. Eine realitätsgerechte, auskömmliche Abbildung der Kosten erfordert eine regelmäßige Anpassung. Dies erwarten wir, wie damals vereinbart, spätestens zum 1.1.2025.“ ergänzt Michael Saitner für die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände. „Die nun ein tretende Unsicherheit für das Jahr 2025 ist nicht hinzunehmen. Einrichtungsträger, Standortkommunen und Eltern brauchen schnell Klarheit, auch über den finanziellen Rahmen der Gruppenfördersätze“.
KLV und LAG-FW sind sich einig, dass die Bewertung der strukturellen Fragen der Kita-Reform durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Verlängerung des Übergangszeitraums dürfe aber nicht bedeuten, dass vorhandene Finanzierungslücken allein von den Kommunen und Trägern getragen werden. Für das zukünftige Zielsystem habe man ebenfalls einen gemeinsamen Vorschlag unterbreitet. „Wir erwarten dazu einen Austausch, in dem unsere Vorschläge ergebnisoffen diskutiert werden. Kommunen und Trägerverbände haben sich untergehakt, um möglichst im Schulterschluss aller Beteiligten zu einer sachgerechten und verlässlichen Zukunftslösung für die Finanzierung der Kitas im Land zu kommen“, so Saitner und Bülow weiter. „Ein geordneter Prozess ist für die Akzeptanz wichtig.“ Ab jetzt müsse ein Gesetzentwurf für die Finanzierung, Weiterentwicklung der Qualitäten und das Zielsystem ab 2025 gemeinsam mit Kommunen und Einrichtungsträgern erarbeitet werden. Kurzfristig über Fraktionsanträge eingebrachte Änderungen des KitaG seien sicher nicht vertrauensbildend.
Ferner setzen sich KLV und LAG gemeinsam dafür ein, den durch die gesetzlichen Regelungen entstandenen hohen Verwaltungsaufwand z. B. für die Sammlung und Meldung von Zahlen zu reduzieren.