Ein Schritt nach vorn, aber es bleiben erhebliche Risiken
Kiel, 20. November 2024 – Zur zweiten und abschließenden Lesung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) bewertet die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (LAG-FW) die erzielten Fortschritte bei der mittelfristigen Qualitätssicherung in den Kitas leicht positiv, warnt jedoch vor weiterhin bestehenden Risiken, die die Umsetzung der Reform erschweren.
„Die Reform des KiTaG setzt wichtige Impulse und enthält einige Fortschritte bei der Mittelverteilung Land zu KLV, doch sie lässt auch wesentliche Punkte ungelöst. Ohne realistische Berücksichtigung von Krankheitsausfällen und eine ausreichende Finanzierung der Standards bleiben Flexibilität und Verlässlichkeit auf der Strecke“, unterstreicht die Vorsitzende der LAG-FW Anette Langner. „Wir werden die Auswirkungen der Gesetzesänderungen ab 2025 genau beobachten und uns weiterhin für bessere Bedingungen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung einsetzen.“
Der Kita-Koordinator der LAG-FW, Michael Selck ergänzt: „Die Landesregierung übernimmt weiterhin keine Verantwortung für die Schließung der Deckungslücke bei den Betriebskosten. Die Träger und Standortgemeinden sind auf lokale Verhandlungen angewiesen, um die Finanzierung sicherzustellen. Die KiTaG-Änderungen verdecken diese Lücken lediglich: Umschichtungen stellen keine nachhaltigen Lösungen dar.“
Erfolge bei der Qualitätssicherung:
Die LAG-FW begrüßt die Aufnahme wichtiger Anpassungen, die auf die jahrelangen Forderungen der Wohlfahrtsverbände zurückgehen:
– Berücksichtigung von Ausfallzeiten für Leitungskräfte: Dies stärkt die Ressourcen und gibt den Trägern mehr Planungssicherheit.
- Definition eines Standard-Betreuungsschlüssels von 2,0: Die rechtliche Verankerung bietet den Trägern mehr Sicherheit in Verhandlungen mit den Standortgemeinden.
- Erhalt der Raumgrößenstandards: Dies sichert ein Mindestmaß an Qualität und kindgerechter Umgebung.
– Verkürztes Monitoring: Die Evaluationsintervalle wurden von drei auf zwei Jahre reduziert und mit konkreten Parametern hinterlegt, um schneller auf Entwicklungen reagieren zu können.
– Finanzielle Hinterlegung von Qualitätsmanagement und Fachberatung: Diese Pauschale zeigt die Anerkennung der Wichtigkeit dieser Bereiche, reicht jedoch nicht zur Deckung der realen Kosten aus.
Bestehende Risiken:
Trotz dieser Fortschritte bleiben wesentliche Ziele auf der Strecke:
– Unzureichende Refinanzierung des Personalbedarfs. Dies zwingt die Träger weiterhin zu schwierigen Verhandlungen über Betriebskosten.
– Unrealistische Krankentage: Die berücksichtigten 15 Krankentage stehen im Widerspruch zu aktuellen Studien, die durchschnittlich 32 Krankheitstage pro Jahr ausweisen.
-Mindestanwesenheit von Fachkräften als Verlässlichkeitslösung geht zu Lasten der Kinder, der Beziehungs- und Bildungsarbeit sowie der Fachkräfte
-Umsetzung der Trias Bildung, Erziehung und Betreuung und Umsetzung der derzeit in Überarbeitung befindenden Bildungsleitlinien bei heterogenen Teams und fehlenden Kompensation von Krankentagen durch Erhöhung der Ausfalltage ist erschwert
– Fehlende Rechtsfolgen im Monitoring: Die erhobenen Daten können ohne gesetzliche Konsequenzen kaum zur Qualitätsverbesserung beitragen.
– Keine Berücksichtigung der Inklusion: Wichtige Aspekte für die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen wurden nicht in die Reform aufgenommen.
– Paradigmenwechsel bei der Fachkraftquote: Der Betreuungsschlüssel von 2,0 kann durch einen weniger qualifizierten Personalmix erreicht werden. Dies birgt das Risiko eines Qualitätsverlustes.