Staatssekretärin Schiller-Tobies und Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtsverbände unterzeichnen heute (20. November) einen neuen Sozialvertrag. Der neue Vertrag, dessen Vorläufer erstmals 2006 geschlossen wurde, stellt das Land der freien Wohlfahrtsverbände für die Zeit 2024 bis 2028 jährlich Mittel für eine Vielzahl kleiner sozialer Projekte vor Ort bereit. Mit einem vereinbarten Festbetrag in Höhe von jährlich 2.550.000 € bleiben die Initiativen vor Ort handlungsfähig und sind für die nächsten 5 Jahre von Einsparungen ausgenommen.
„Menschen, die an ihre Grenzen stoßen, brauchen ein soziales Netz. Ob alte Menschen mit Hilfebedarf, Menschen mit Behinderungen, von Armut bedrohte Familien, oder chronisch Erkrankte Patientinnen und Patienten – viele sind auf konkrete Hilfen im täglichen Leben angewiesen. Mit dem neuen Sozialvertrag leisten wir einen wichtigen Beitrag zu schneller, unbürokratischer und vor allem verlässlicher Hilfe. Mit der Zusicherung, dass die jährliche Förderung mindestens auf gleichem Niveau bleibt, bleibt die soziale Arbeit und die Hilfe zur Selbsthilfe in Schleswig-Holstein auf einem tragfähigen Fundament. Darauf können sich die Partner im Interesse hilfebedürftiger Menschen verlassen“, so Staatssekretärin Schiller-Tobies anlässlich der Vertragsunterzeichnung. Falls sich die Haushaltslage in den nächsten Jahren entspannt, kann der jährliche Betrag sogar erhöht werden, dazu gibt es eine Öffnungsklausel.
Anette Langner, Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. betont: „Der neue Sozialvertrag ist ein Versprechen für Mitmenschlichkeit und Solidarität. Er gewährt bedürftigen Menschen den dringend benötigten Halt in schwierigen Lebenslagen. Unsere Verpflichtung, schnell und zuverlässig Hilfe anzubieten, wird durch die Sicherstellung der Förderung für die Projekte der Wohlfahrtsverbände untermauert. Dieser Vertrag ist ein Versprechen an alle, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Gerade in Zeiten von Krisen und knappen Finanzen ist die Verlässlichkeit der Angebote für hilfsbedürftige Menschen für die Wohlfahrtsverbände ein zentrales Anliegen. Als Wohlfahrtsverbände stellen wir aber gleichzeitig fest, dass die bloße Fortschreibung der Mittel für den Sozialvertrag vor dem Hintergrund wachsender Bedürftigkeit in der Gesellschaft und steigender Kosten für die Angebote keine dauerhaft ausreichende Finanzierungsgrundlage darstellt. Wir haben daher die Öffnungsklausel für Nachverhandlungen während der immerhin fünfjährigen Laufzeit des Vertrages ausgehandelt, um im Interesse der Bedürftigsten dieser Gesellschaft auch langfristig stabile Hilfeleistungen anbieten zu können.“
Im vergangenen Jahr haben viele bedürftige Menschen in Schleswig-Holstein in gut 250 kleinen Projekten wertvolle Unterstützung vor Ort über den Sozialvertrag erfahren. Beispielsweise über Selbsthilfegruppen, durch Fortbildungen für Ehrenamtliche, Mittagstische für Wohnungslose, Alltagshilfen für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderungen oder Hausaufgabenhilfe für Migrantenkinder.
Der Sozialvertrag ermöglicht die Durchführung von Projekten für Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Ziel ist es unter anderem, effektive Hilfen zur Selbsthilfe anzubieten. AWO, Caritas, der Paritätische, DRK, Diakonie, Jüdische Gemeinschaft und Jüdische Gemeinde können mit diesem Landeszuschuss vor Ort schnell, unbürokratisch und innovativ agieren sowie auf aktuelle Situationen reagieren.
Die Regelungen dieses Vertrages dienen dem gemeinsamen Ziel der Vertragsparteien,
- den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und insbesondere Ausgrenzung und Armut zu vermeiden,
- die Kultur des Helfens, der Selbsthilfe und des freiwilligen Engagements weiter zu stärken,
- die soziale Infrastruktur für Ratsuchende und hilfebedürftige Menschen zu sichern,
- soziale Innovationen im Land zu entwickeln und zu unterstützen.
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