Die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein (LAG) begrüßt die zügige Befassung der Landesregierung mit der bevorstehenden Kita-Reform und die geplante Verschiebung zum 01.01.2021.
Dieser Schritt sei richtig, so Michael Selck (AWO) als Vorsitzender der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, da Träger und Mitarbeiter*innen derzeit vollumfänglich mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasst sind, Notbetreuung organisieren, neue Hygienekonzepte umsetzen müssen und insgesamt sehr flexibel auf die sich fast wöchentlich verändernden Rahmenbedingungen und Anforderung eingehen. „Die Mitarbeiter*innen in unseren Einrichtungen leisten jeden Tag, unter schwierigen Umständen, Großartiges. Mit der Verschiebung erkennt das Land die derzeit geleistete Arbeit an und schafft Zeit für eine gewissenhafte Umsetzung der Reform.“, so Selck.
Dennoch bleiben viele Frage unbeantwortet, bspw. wie die Umsetzung des Beitragsdeckels für Eltern zum 01.08.2020 in einem schlanken und rechtssicheren Verfahren mit allen Beteiligten realisiert werden kann. Auch die zu begrüßende Erstattung der Elternbeiträge für zwei Monate muss zeitnah umgesetzt werden und darf nicht dazu führen, dass Träger in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die Verbände stehen ausdrücklich hinter einer Entlastung der Eltern. „Uns stellt sich allerdings die Frage nach der Rolle und Einbindung der im Gesetz vorgesehenen Gremien. Hier bedarf es dringend einer Klärung wie sichergestellt wird, dass die Verfahren nicht an den gegebenen Vorgaben vorbei gehen,“ so Michael Selck.
Irritiert zeigt sich die LAG über das Verfahren zur Änderung des Kita-Reform-Gesetzes im sogenannten Omnibusverfahren. Abweichend vom bisherigen Verfahren zur Kita-Reform-Gesetzgebung wurde die LAG nicht im Vorfeld an der Gesetzesänderung infolge der Corona-Pandemie beteiligt.
So übt die LAG deutlich Kritik an einzelnen inhaltlichen Änderungen und fordert ein Umlenken. Insbesondre die angekündigte Kürzung von Fördermitteln bei Nicht-Nutzung der verpflichtenden Kita-Datenbank zum 1. August 2020 ist nicht hinnehmbar. „Landesweit haben viele Einrichtungen aufgrund der Pandemie nötige Schulungen nicht erhalten können“, so Michael Saitner (Der PARITÄTISCHE). Es sei daher fraglich, wie die Umsetzung bis zum August vollumfänglich und flächendeckend realisiert werden könne.
Erfreut zeigt sich die LAG, dass die von ihr bereits im Verfahren zur Kita-Reform-Gesetz immer wieder geforderte Anpassungen der Finanzierung der Randzeitengruppe, umgesetzt worden ist. Doch dabei darf es nicht bleiben. Auch die zum 1.8.2020 beschlossenen Verbesserungen der pädagogischen Qualität dürfen nicht weiter verschoben werden. „Die Verbesserung der Qualitäten bspw. beim Fach-Kraftkind-Schlüssel oder der Leitungsfreistellung sind schon lange überfällig und dürfen nicht weiter verschoben werden. Hierfür bedarf es flexibler und möglichst unbürokratischer Lösungen für den Zeitraum bis zum 01.01.2020.“
Die LAG erwartet nun eine Rückkehr zu der bisher im Reformprozess geübten partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Michael Saitner: „Die Verbände müssen mit ihren Kita-Trägern die beschlossenen Veränderungen umsetzen. Hierfür sind eine frühzeitige Einbindung und ein sachorientierter und fachlicher Austausch dringend erforderlich. Zeitnahe Schulungen zur Kita-Datenbank und der weitere Ausbau von Qualitätsverbesserungen sollten jetzt die nächsten Schritte sein.“
Michael Selck
Vorsitzender Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. Falckstraße 9 24103 Kiel Tel.: 0431 – 33 60 75 E-Mail: michael.selck@awo-sh.de |
Iris Haulsen
Geschäftsführerin Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. Falckstraße 9 24103 Kiel Tel.: 0431 – 33 60 75 E-Mail: iris.haulsen@lag-sh.de |