Sehr geehrte Frau Vorsitzende Rathje – Hoffmann,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme in oben genannter Drucksache.
Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) im Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
zielt darauf ab, die Entschädigungsleistungen für Gewaltopfer erheblich zu verbessern und
auszuweiten sowie Barrieren in der Antragstellung abzubauen. Begrüßenswert ist di e im
SER deutlich breiter gefasste Gruppe der möglichen Delikte und damit der Ausweitung des
möglichen Kreises der Anspruchsberechtigten, zu nennen sind hier exemplarisch
beispielsweise die Einbeziehung psychischer Gewalttaten wie Stalking und digitale Gew alt
sowie die Beseitigung bisheriger Ausschlüsse bei häuslicher und geschlechtsspezifischer
Gewalt. Gleiches gilt neben den anderen Neuerungen für die überfällige Gleichstellung von
ausländischen mit deutschen Staatsbürger innen und S taatsbürgern , die in Deutschland
Opfer von Gewalttaten geworden sind. Der gesetzgeberische Wille, bürokratische Hürden
abzubauen, beispielsweise über die Einführung von niedrigschwelligen Angeboten wie
Traumaambulanzen, vereinfachte Antragsverfahren und so eine schnellere, unbürokratische und gezieltere Unterstützung ermöglichen, stellt ebenfalls in der Theorie eine deutliche
Verbesserung dar.